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   RG, 10.04.1930 - II 1333/29   

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https://dejure.org/1930,289
RG, 10.04.1930 - II 1333/29 (https://dejure.org/1930,289)
RG, Entscheidung vom 10.04.1930 - II 1333/29 (https://dejure.org/1930,289)
RG, Entscheidung vom 10. April 1930 - II 1333/29 (https://dejure.org/1930,289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird die Strafbarkeit einer vom Wohnungsgeber durch Vermittelung verübten Kuppelei durch § 180 Abs. 3 StGB. eingeschränkt? 2. Was ist unter einem bordellartigen Betrieb im Sinne des § 180 Abs. 2 StGB. zu verstehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 110
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte -

    Damit soll den Dirnen, um zu verhindern, daß sie auf die Straße, in die Familie oder in nicht überwachbare Schlupfwinkel getrieben werden, gerade ermöglicht werden, eine Unterkunft zu haben und in dieser ihr Gewerbe auszuüben (RGSt 62, 341, 342, 349; 64, 110, 280; 71, 293; BGHSt 9, 71, 75) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55] .
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
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  • BGH, 15.02.1955 - 1 StR 645/54

    Rechtsmittel

    Die Straflosigkeit nach Abs. 3 entfällt vielmehr auch dann, wenn er durch andere, über das blosse Wohnunggewähren hinausgehende Handlungen der Unzucht der von ihm aufgenommenen Person Vorschub leistet (vgl RGSt 64, 110; RG JW 1930, 918 Nr. 20; RG DJ 1937, 897; RG DR 1943, 483 Nr. 5).
  • BGH, 20.11.1952 - 3 StR 655/52

    Rechtsmittel

    An ihn könnte dann gedacht werden, wenn der Angeklagte durch eine über die Wohnungsgewührung hinausgehende, nach aussen erkennbare Tätigkeit den Unzuchtsbetrieb in einer Weise gefördert hätte, die auf eine Art Leitung eines Gesamtbetriebes schliessen liesse (RGSt 64, 110; JW 1936, 261 Nr. 22).
  • BGH, 14.07.1955 - 3 StR 212/55

    Rechtsmittel

    Unter Vermittlung ist eine Tätigkeit zu verstehen, die auf das Zusammenbringen von Personen zum Zwecke der Unzucht gerichtet ist und zu einer persönlichen Annäherung führt (RGSt 2, 258; 29, 108; 64, 110).
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